Alimac Deutschland GmbH
Am Busskolk, 9
46395 Bocholt
Tel. +49-(0)2871-238120
Fax +49-(0)2871-2381220
info.de@alimacgroup.com

Choose your language:

Play/Pause Stop 1 Previous Next

ALLGEMEINE VERKAUFS UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER ALIMAC DEUTSCHLAND GMBH

1. Geltungsbereich:
Lieferungen erfolgen stets und ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, die sowohl durch die Auftragserteilung, die Rücksendung als auch durch jede andere, auch stillschweigende, Form der Annahme der Auftragsbestätigung oder Entgegennahme von Ware und Rechnung angenommen werden. Der Vertrag gilt jedenfalls 10 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung als geschlossen und wirksam. Der Besteller verpflichtet sich auch für alle zukünftigen Lieferungen und Verkäufe die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen anzuerkennen. Weitere oder andere Vereinbarungen oder Bedingungen sind nur gültig, wenn diesen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Angebote und Bestellungen:
Eigene Angebote werden stets freibleibend erteilt. Eigene Bestellungen sind lediglich verbindlich, wenn sie schriftlich übermittelt oder binnen einer Woche bestätigt werden.

3. Versand; Gefahrübergang:
Die Ware reist stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Lieferung:
a) Der Lieferant ist zu Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist berechtigt.

b) Genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und bezeichnen regelmäßig nur das voraussichtliche Datum der Lieferung. Explizit vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers.

c) Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins ist der Besteller gehalten, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch diese Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzug bestimmen sich nach der Haftungsklausel in Ziffer 9.

d) Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen sowie unverschuldete Betriebsstörungen, die nicht im direkten Haftungsbereich des Lieferanten liegen, führen automatisch zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen. Dies gilt auch, wenn die vorbenannten Umstände bei einem Vorlieferanten eintreten. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist der Lieferant berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

e) Gerät der Besteller seinerseits in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Pflichten, steht dem Lieferanten das Recht zu, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen sowie bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferant nicht verpflichtet, Liefertermine zukünftiger Lieferungen einzuhalten und weiteres Material aus bereits bestehenden Verträgen auszuliefern.

5. Preise, Zahlungsbedingungen:
a) Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen, gelten die im Moment der Lieferung/Leistung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart, bei Warenlieferungen ab Werk. Zusatzkosten, die aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart bedingt sind (z.B. Express, Luftfracht) gehen zu seinen Lasten. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, übernimmt der Besteller die Kosten des Versands.

b) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Geschäftskonto des Lieferanten.

c) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Zahlungen an Vertreter oder Dritte gelten als Erfüllung nur, wenn diese gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht für den Einzelfall erfolgt sind. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

d) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. In diesem Fall ist der Lieferant, unbeschadet anderer Rechte, berechtigt, Verzugszinsen, ab Verzugseintritt in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

e) Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen berechtigte Zweifel an seiner Bonität, ist der Lieferant autorisiert, alle Ansprüche unverzüglich fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen bereits vor Belieferung zu fordern. Der Lieferant ist außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder aber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zudem ist der Besteller nur wegen solcher Ansprüche berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eigentumsvorbehalt:
a) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Lieferanten.

b) Solange der Besteller seinen Vertragspflichten nachkommt ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Besteller tritt bereits mit Erwerb der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung resultierenden Ansprüche gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an den Lieferanten ab. Bis auf Widerruf steht dem Besteller das Recht zu, seine abgetretenen Ansprüche einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Ansprüche und die Namen der Drittschuldner bekannt zu geben.

c) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet; Eingriffe Dritter in die Eigentumsrechte hat der Besteller ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

d) Erfüllt der Besteller seine Pflichten aus dem Vertrag nicht, ist der Lieferant befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Ein Recht zum Besitz steht dem Besteller insoweit nicht zu.

e) Wird die Kaufsache verarbeitet, ist der Lieferant als Hersteller anzusehen. Gleichzeitig erwirbt dieser Eigentum an dem neu geschaffenen Gegenstand, ohne dass der Besteller hieraus Ansprüche geltend machen kann. Werden bei der Verarbeitung weitere, andere Stoffe eingesetzt und verwendet, erhält der Lieferant Miteigentum an dem hergestellten Gegenstand und zwar im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem der anderen Stoffe. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller schon jetzt anteilsmäßig das Miteigentum an der Sache auf den Lieferanten überträgt. Der Lieferant verpflichtet sich, übertragene Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 % übersteigt.

8. Gewährleistung:
a) Beanstandungen jeglicher Art sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 10 Tagen ab Wareneingang schriftlich direkt an den Lieferanten gerichtet werden. Dieselbe Frist läuft bei versteckten Mängeln ab möglicher Entdeckung des Fehlers, falls notwendig durch Stichproben und/oder technische Prüfung. Liegt ein Gesamtauftrag vor, so sind evtl. Teillieferungen separat zu rügen. Geht der Lieferant auf Reklamationen der Sache nach ein, verliert er dadurch nicht das Recht, die Rüge als verspätet oder unzutreffend zurückzuweisen.

b) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel durch unsachgemäße Beförderung, Lagerung, Behandlung oder Verarbeitung der Kaufsache verursacht wurde. Weiterhin bestehen Mängelansprüche nicht bei natürlichem Verschleiß.

c) Ausgeschlossen wird eine Garantie für die Eignung des bestellten Produktes für bestimmte gewerbliche Zwecke und/oder einen bestimmten technischen Gebrauch, wenn diese Eigenschaften nicht bereits im Auftrag schriftlich definiert wurden.

d) Handelsübliche, materialbedingte oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Eigenschaften in Farbe Struktur, Maß oder Gewicht können nicht beanstandet werden. Ausgehändigte Muster sind nur als indikativ anzusehen und jedenfalls für die Lieferung nicht bindend.

e) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmen sich nach der nachfolgenden Haftungsklausel.

f) Ist der Besteller nicht Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Die §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.

g) Jegliche Rücksendung erfolgt auf Risiko des Käufers.

9. Haftung:
Der Lieferant haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Lieferant haftet ferner bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Lieferanten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden limitiert. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

10. Datenschutz:
Es wird hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten im Rahmen des geltenden Datenschutzrechtes zur notwendigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden.

11. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges:
a) Für alle Streitigkeiten zwischen dem Besteller und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München. Der Lieferant kann den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

c) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Ungültige Bestimmungen sind so handzuhaben, dass der mit ihr verfolgte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht wird.


Download:
pdfALLGEMEINE VERKAUFS UND LIEFERBEDINGUNGEN DER ALIMAC DEUTSCHLAND GMBH.pdf

Copyright © 2024 - ALIMAC srl. Alle Rechte vorbehalten.